AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN BEI BES

1. Angebot, Vertragsabschluss

1.1. Für Bestellungen und Lieferungen gelten nachstehende Bedingungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Telefonischen oder mündlichen Ergänzungen bzw. abweichenden

Bedingungen des Bestellers ist widersprochen. Sie sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Erfolgt die Lieferung / Leistung unverzüglich ohne Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Aufträge für Standarteinheiten werden innerhalb von 2 Wochen bestätigt. Für Sonder-ausführungen verlängert sich diese Frist um den erforderlichen Zeitraum bis zur vollständigen Klärung aller technischen Daten und Lieferzeiten für Selbstbelieferung.

1.3. Alle Angaben über Gewichte, Abmessungen, Leistungen und sonstige technische Daten, die in unseren Unterlagen enthalten sind, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

1.4. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vor, sofern dieser für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt.

2. Lieferung und Preise

2.1. Wir liefern ab Werk, ausschließlich Verpackung, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr bei Bestellungen unter 250,- Euro bleibt vorbehalten.

2.2. Unsere Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.3. Zugesagte Lieferfristen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener, unverschuldeter Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

2.4. Wurden ausnahmsweise Lieferzeiten verbindlich vereinbart, so gilt folgendes: kommen wir mit der Lieferung in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsent-schädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß genutzt werden kann.

3. Zahlung, Zahlungsverzug

3.1. Die Zahlung ist innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder ohne Abzug innerhalb 30 Tagen, jeweils in bar und ab Rechnungsdatum zu leisten. Vertreter haben keine Inkassovollmacht.

3.2. Wechsel werden nur nach Vereinbarung, gegen Erstattung der Diskontspesen und nur erfüllungshalber angenommen.

3.3. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins-satz zu entrichten. Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt ohne Fristsetzung. Bei Zahlungsverzug mit einer Rechnung werden unsere sämtlichen Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer sofort zahlungsfällig.

4. Bestellung auf Abruf

4.1. Bestellungen, die von uns auf Abruf bestätigt werden, müssen – sofern nichts Besonderes vereinbart ist – spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum abgenommen werden.

5. Versand, Versicherung, Gefahrenübergang

5.1. Soweit nicht anders vereinbart, wählen wir Versandweg und Versandart und versenden die Ware an den Sitz und auf Kosten des Bestellers.

5.2 Wir versichern die Ware gegen übliche Transportrisiken von Haus zu Haus (Intern)

5.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist, oder unser Werk oder Lager verlassen hat oder mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft, falls sich die Versendung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben.

5.4 Teillieferungen sind zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt, ausgenommen der Fall der Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, unser Eigentum bis zur voll-ständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer bei Warenlieferungen bereits

entstandenen Forderungen. Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nebst sämtlicher hieraus resultierender Nebenforderungen werden bereits jetzt an uns zur Sicherheit abgetreten. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben wir Eigentum an der neuen Sache. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir das Miteigentum entsprechend dem Wertanteil.

6.2. Der Besteller ist verpflichtet, bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt die Kaufpreisforderung gegen den Dritten in einem jederzeit nachprüfbaren Verzeichnis nieder-zulegen, damit die Forderung als uns zustehend erkennbar ist.

6.3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn unsere Forderung aus der gelieferten Vorbehaltsware jeweils in ein Kontokorrent eingestellt und der Schlußsaldo gezogen und anerkannt wird.

6.4. Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterzuverkaufen.

6.5. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sowie Factoring sind unzulässig.

6.6. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Wir können den Schuldnern die Abtretung anzeigen.

6.7. Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der gelieferten Ware durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Besteller.

6.8. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Falle unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers oder, wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselprozesse gegen ihn vorkommen, sind wir befugt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Besteller.

6.9. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

7. Mängelrüge

7.1. Erkennbare offensichtliche Mängel können nur unverzüglich schriftlich gerügt werden, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung.

7.2. Bei begründeter Mängelrüge dürfen Zahlungen nur in angemessenem Verhältnis zum aufgetretenen Mangel zurückbehalten werden.

8. Gewährleistung und Haftung

Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt:

8.1. Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen, die innerhalb von 12 Monaten vom Tage des Versandes an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung der Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Eine Verletzung dieser Rügepflicht enthebt uns von jeder Gewährleistung. Nachbesserungsversuche sind mehrmals zulässig und dürfen nur durch uns vorgenommen werden. Der Besteller hat uns hierzu die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

8.2. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Werden vom Besteller oder Dritten ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen, die mit dem geltend gemachten Mangel in Verbindung stehen, entfällt unsere Gewährleistungspflicht.

8.3. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel.

8.4. Wir sind im Falle unserer Verpflichtung, neu hergestellte Komponenten nachzubessern, nur verpflichtet, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich werdenden Aufwendungen des Bestellers, insbesondere Transport-, Wege- und eventuelle Arbeits- und Materialkosten zu erstatten, nicht aber darüber hinausgehende Schäden, soweit uns nicht grobes Verschulden trifft.

8.5. Für Mängel des vom Besteller angelieferten Materials haften wir nicht. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgemäße Ausführung.

8.6. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

8.7. Weitere Ansprüche des Bestellers, ins-besondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

9. Haftung für Nebenpflichten, sonstige Haftung

9.1. Die in unseren allgemeinem Verkaufsunter-lagen, in Vorschlägen, Projektierungen usw. enthaltenen anwendungstechnischen Angaben befreien den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Haftungs-ansprüche aus schuldhafter Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorliegt. Gegebenenfalls beschränkt sich diese auf höchstens 5% vom Wert der betreffenden Lieferung bzw. Leistung.

10. Recht des Lieferers auf Rücktritt

10.1. Ist die Durchführung eines Auftrags, der aufgrund eines Entwurfes oder einer Zeichnung des Bestellers ausgeführt werden soll, wegen fehlenden technischen oder technologischen Voraussetzungen unmöglich (z.B. Konstruktions-mangel), so steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom  Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

11. Schutzrechte

11.1. Für alle unsere Abbildungen, Skizzen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Jegliche Verwendung, Zugänglichmachung, Nachahmung oder Vervielfältigung ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung verboten.

11.2. Der Besteller übernimmt für die von ihm beizubringenden Unterlagen, Pläne, Muster oder dgl. die alleinige Verantwortung. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten, die aufgrund der vom Besteller vorgelegten  Ausführungszeichnungen erstellt worden sind, irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden, es sei denn, es trifft uns bzw. einen leitenden Angestellten Vorsatz oder grobes Verschulden. Sollten wir von Dritten in Anspruch genommen werden, so hat uns der Besteller freizustellen und uns schadlos zu halten.

11.3. Betriebsmittel, die zur Herstellung der Vertragsgegenstände angefertigt werden, bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert, auch wenn sie ganz oder teilweise berechnet werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

12.2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Sonstiges

13.1. Dem Besteller erklären wir ausdrücklich unsere Bereitschaft, mit uns inhaltlich andere Vertragsbedingungen auszuhandeln als wir sie in den vorstehenden AGB festgelegt haben.

13.2. Unwirksamkeit, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, einzelner Vertragspunkte berührt den Bestand des übrigen Vertrags nicht. Ist eine Regelung unwirksam, so gilt das gesetzlich Zulässige.

13.3. Wir speichern Daten des Bestellers im Rahmen der Geschäftsbeziehung mittels elektronischer Datenverarbeitung.

Stand: Februar 2011

bes Funkenerosion GmbH

Hafnerweg 3
D-78737 Fluorn-Winzeln
Tel.: 07402/9309-0
Fax: 07402/9309-20
E-mail: